> > > Auf der Jagd nach dem illegalen Plagiatsjäger „Robert Schmidt“

Auf der Jagd nach dem illegalen Plagiatsjäger „Robert Schmidt“

Der Münchner Jura-Student Christian Piovano will die anonymen Plagiatsjäger im Internet zur Verantwortung ziehen. Er weiß, dass der Betreiber der beiden Blogs „schavanplag“ und „lammertplag“ gegen deutsches Recht verstoßen hat. Er weiß nur nicht, welche Behörde seine Anzeige erfolgreich verfolgen kann. Wie sagte schon Reichskanzler Otto von Bismarck? Bei schlechten Beamten helfen selbst die besten Gesetze nichts.

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) (Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa)Im August 2013 hatte Piovano bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Anzeige gegen den Betreiber von „lammertplag“ erstattet, der das Pseudonym „Robert Schmidt“ verwendet. Seine echte Identität hält Schmidt geheim. Doch damit verstößt er gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Dort heißt es in Paragraf 55: „Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: 1. Namen und Anschrift sowie 2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.“ Wer seinen Namen nicht nennt, riskiert eine Strafe. Noch strengere Regeln gelten für Internetseiten mit journalistisch-redaktionell gestaltetem Angebot. Diese Internetseiten müssen Name und Anschrift eines „Verantwortlichen“ benennen.

Name und Anschrift – diese beiden Angaben in einem Impressum dienen dazu, einen Verantwortlichen notfalls straf-, zivil- und presserechtlich haftbar machen zu können. Die Presse- oder Meinungsfreiheit wird dadurch nicht beschnitten. Denn Meinungsfreiheit bedeutet nicht, andere anonym beschuldigen zu dürfen.

Doch der Blog „schavanplag“, der zum Rücktritt der ehemaligen Bildungsministerin Annette Schavan führte, hat bis heute kein Impressum, in dem der echte Name von Schmidt steht. Dasselbe gilt für den Blog „lammertplag“, in dem der Plagiatsjäger auch dem Bundestagspräsidenten Norbert Lammert wissenschaftliches Fehlverhalten vorwarf. Doch Lammerts Alma Mater, die Universität Bochum, leitete kein Plagiatsverfahren ein. Lammert habe nicht betrogen, seine Doktorarbeit weise nur handwerkliche Schwächen auf, teilte die Universität mit.

Student: “Es ist zum Volkssport geworden, Politiker zu denunzieren”

„Es ist mittlerweile beinahe zum Volkssport im Internet geworden, dass Politiker denunziert werden sollen. Und dies stets hinter dem Deckmantel der Anonymität des Netzes“, begründet Piovano seine Anzeige. Wenn jemand Anschuldigungen ins Netz stelle und damit dem Ruf einer Person schade, müsse der Betroffene seinem Ankläger entgegentreten können. „Sobald das Erfordernis besteht, dass man solcherlei Anschuldigen mit dem eigenen Namen quittieren muss, findet auch mehr Verantwortung statt“, sagt Piovano, der CDU-Mitglied ist.

Schmidt war clever: Er legte seine Blogs beim amerikanischen WordPress an. Die deutsche Impressumspflicht gilt dennoch, aber die deutschen Behörden sind bei der Verfolgung von Rechtsverstößen auf die Kooperation der US-amerikanischen Server angewiesen. Das erschwert die Suche nach Schmidt erheblich.

Sieben Monate nach seiner Anzeige erkundigt sich Piovano bei der Bezirksregierung Düsseldorf nach dem Bearbeitungsstand seiner Anzeige. Die Antwort lässt sich mit fünf Worten zusammenfassen: Der Beamte hat sich bemüht. In einer E-Mail antwortet der Beamte am 20. Januar, er habe mehrmals versucht, über den zuständigen Admin in den Vereinigten Staaten die Einstellung eines Impressums mit dem Namen des Inhabers zu erreichen. Leider habe er bisher kein Feedback erhalten. „Aus der Erfahrung mit ähnlichen Blogs muss ich leider auch in diesem Fall davon ausgehen, dass meine Bemühungen wahrscheinlich nicht zum Erfolg führen werden“, schreibt der Beamte. Er bitte um Verständnis.

Doch Piovano hat kein Verständnis. Kein Verständnis dafür, dass der deutsche Staat nicht in der Lage ist, das deutsche Recht umzusetzen. „Ich habe das Gefühl, nicht ernst genommen worden zu sein, schließlich wurde lediglich eine ‚Anfrage gestellt’ und man hat bis heute kein ‚Feedback’ bekommen. Das alles lässt darauf schließen, dass die Meldestelle ein zahnloser Tiger ist, der im Regierungspräsidium vor sich hinschlummert und hin und wieder von einem Sachbearbeiter gefüttert wird“, sagt der Jura-Student. Offensichtlich habe die Behörde keine Antwort darauf, wie man in der internationalen Welt des Netzes vorgehen soll.

Robert Schmidts Blogs “lammertplag” und “schavanplag” verstoßen gegen deutsches Recht

Auch für die Kontrolle des Rundfunkstaatsvertrags gilt der deutsche Föderalismus. Grundsätzlich ist die Aufsichtsbehörde des Bundeslandes verantwortlich, in dem der Inhaber wohnt. Bei der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien ist Mattias Mann dafür zuständig, Verstößen gegen den Staatsvertrag nachzugehen. Mann sagt auf Anfrage der WILD, dass bei einem Verstoß ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden kann. Bis zu 50.000 Euro könne die Ordnungswidrigkeit kosten. Eine erste Sichtung von „lammertplag“ spreche für eine journalistisch-redaktionell gestaltete Internetseite, die gegen den Staatsvertrag verstößt.

Eigentlich hätten die deutschen Gesetze Annette Schavan also vor dem Entzug ihres Doktortitels schützen müssen. Dann wäre die CDU-Politikerin wohl heute noch Bildungsministerin. Dann hätte Schavan an diesem Donnerstag nicht in Düsseldorf gegen den Entzug ihres Doktortitels geklagt.

Aber wären die Plagiatsvorwürfe an Schavan nicht in jedem Fall publik geworden? Vermutlich nein. Robert Schmidt verheimlicht seine wahre Identität bis heute. Das deutet darauf hin, dass er seine Vorwürfe an Schavan eher verheimlicht hätte, als seinen Namen preiszugeben.

Andreas M. (28) sammelt gelbe Briefe vom Bundeskanzleramt. Das sind die Briefe, mit denen die Beamten seine Informationsfreiheitsgesetz-Anfragen beantworten – und meistens ablehnen. Sein kritischer Blick durch eine Brille half Andreas bei einem Wettbewerb dabei, „Kritiker des Tages“ eines Berliner Radiosenders zu werden. Am liebsten ärgert er mit seinen Texten Lobbyisten. Weitere Artikel von Andreas M.
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Kommentare
  • Kay Bayenbach  22.03.2014

    Berechtigte (!) Kritik an dem Artikel ist hier zu lesen:
    http://www.jurablogs.com/go/auf-jagd-robert-schmidt

  • Andreas Maisch  22.03.2014

    Danke für den Kommentar.
    Der Zusammenhang ist einfach: Es ist nicht erlaubt, andere Menschen im Internet anonym anzuprangern. Auch im Internet muss es jemanden geben, der die Verantwortung für Aussagen übernimmt. Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein. Meinungsfreiheit ist nicht das Recht, andere anonym zu beschuldigen (bei Lammert zudem offenbar unbegründet)!
    Bei der Kritik an Schmidt geht es auch nicht ausschließlich um die rechtliche Dimension. Es ist auch moralisch fragwürdig, anderen Fehler vorzuwerfen, zugleich aber selbst das deutsche Recht zu brechen. Wer Anschuldigungen aufstellt, sollte zu diesen stehen.

    Wenn jemand wie Robert Schmidt aber nicht bereit ist, seine Anschuldigungen namentlich zu nennen, müsste er dies unterlassen. Deshalb wären die Plagiatsvorwürfe vermutlich nicht – oder nicht in diesem Ausmaß – bekannt geworden, wenn sich jeder an das Recht gehalten hätte.

    Wenn ein Plagiatsvorwurf trotzdem durch einen anonymen Blog bekannt wird, heißt das natürlich nicht, dass die Betroffenen unbestraft bleiben sollen – falls die Vorwürfe stimmen. Bei Lammert kam die zuständige Universität jedoch ohnehin zu dem Schluss, dass kein Plagiat vorlag. Mein Artikel argumentiert nicht, dass man Schavan ihren Doktortitel zurückgeben müsse.

    Der Plagiatsjäger hätte übrigens Wege und Mittel gehabt, seine Vorwürfe an die Öffentlichkeit zu bringen, ohne gegen die Impressumspflicht zu verstoßen. Entweder er hätte einfach seinen Namen angegeben. Oder er hätte sich an die Medien gewendet. Diese schützen zwar ihre Quellen, übernehmen aber trotzdem für ihre Artikel die presse- und zivilrechtliche Verantwortung. Er hätte sich auch an einen Blogger wenden können, der unter echtem Namen bloggt.

  • Stefan Heilmann  24.03.2014

    Journalistisch-redaktionelle Gestaltung dürfte den schavanplag- und lammertplag-Blogs wohl abgehen. Mit der “elektronischen Presse”, die durch § 55 Abs. 2 RStV erfasst werden soll, hat das m.E. nicht genügend zu tun.

    Andererseits ist es wohl richtig, dass die Ausnahme von der allgemeinen Anbieterkennzeichnungspflicht in § 55 Abs. 1 RStV (ausschließlich persönliche oder familiäre Zwecke) zumindest de lege lata nicht greift. Dennoch sollte man sich fragen, ob man aus dem letzten Satz des hiesigen Artikels (“Robert Schmidt verheimlicht seine wahre Identität bis heute. Das deutet darauf hin, dass er seine Vorwürfe an Schavan eher verheimlicht hätte, als seinen Namen preiszugeben”) nicht eher den Schluss ziehen muss, dass die gesetzliche Regelung ihrerseits in einem starken Konflikt mit der grundgesetzlich verbürgten Meinungsfreiheit steht: Wenn (absolut legitime) Äußerungen durch Impressumspflichten unterdrückt werden, müssen schon gewichtige Gründe dafür angeführt werden können.

    Zum Schluss Eigenwerbung und der Hinweis auf ein paar Seiten, die das Thema (noch) ausführlicher behandeln: http://www.nomos-shop.de/Heilmann-Anonymit%C3%A4t-User-Generated-Content/productview.aspx?product=20450

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