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Schavan-Prozess – Der gesetzlose Plagiatsjäger

Annette Schavan

Eigentlich hätten die deutschen Gesetze Annette Schavan vor dem Entzug ihres Doktortitels schützen müssen. Dann wäre die CDU-Politikerin wohl heute noch Bildungsministerin; dann hätte Schavan an diesem Donnerstag nicht in Düsseldorf gegen den Entzug ihres Doktortitels klagen müssen. Denn der Plagiatsjäger, der Schavan Ministeramt und Doktortitel gekostet hat, verstieß bei seiner Arbeit selbst gegen das Gesetz.

Als der anonyme Plagiatsjäger, der sich selbst „Robert Schmidt“ nennt, Schavan im Internet vorwarf, plagiiert zu haben, verstieß er nach Recherchen der WILD-Zeitung gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Der Plagiatsjäger hätte auf seiner Internetseite „schavanplag“ seinen echten Namen nennen müssen. Doch dazu war der Wissenschaftler nicht bereit. Er erstellte bei einem US-amerikanischen Unternehmen einen WordPress-Blog und verheimlichte seinen Namen. Der Rundfunkstaatsvertrag zwingt die Betreiber von redaktionellen Internetseiten aber dazu, ihren Namen zu nennen. Ihren Namen und ihre Anschrift – das müssen die Inhaber von Internetseiten gemäß Rundfunkstaatsvertrag „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ halten. Eine Ausnahme gilt nur für Internetseiten, die „ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen“ – das ist bei Schavanplag offensichtlich nicht der Fall.

Mattias Mann von der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien ist dafür zuständig, Verstößen gegen den Staatsvertrag nachzugehen. Er erklärt, dass bei einem Verstoß ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden kann. Bis zu 50.000 Euro könne die Ordnungswidrigkeit kosten. Eine erste Sichtung spreche für eine journalistisch-redaktionell gestaltete Internetseite, die gegen den Staatsvertrag verstößt. Bei dieser Einschätzung bezieht sich Mann zwar insbesondere auf den Blog “lammertplag”, der ebenfalls von „Robert Schmidt“ betrieben wird, aber bei “schavanplag” ist der Sachverhalt derselbe.

„Robert Schmidt“ verheimlicht seine wahre Identität bis heute. Das deutet darauf hin, dass er seine Vorwürfe an Schavan nie unter echtem Namen veröffentlicht hätte.

Am Ende hat Schavan durch den gesetzlosen Plagiatsjäger nicht nur den Doktortitel, sondern auch das Ministeramt verloren. Zumindest ihren Doktortitel wollte sie durch ihre Klage vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht behalten – doch sie scheiterte damit.

Andreas M. (28) sammelt gelbe Briefe vom Bundeskanzleramt. Das sind die Briefe, mit denen die Beamten seine Informationsfreiheitsgesetz-Anfragen beantworten – und meistens ablehnen. Sein kritischer Blick durch eine Brille half Andreas bei einem Wettbewerb dabei, „Kritiker des Tages“ eines Berliner Radiosenders zu werden. Am liebsten ärgert er mit seinen Texten Lobbyisten. Weitere Artikel von Andreas M.
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