Mindestlohn-Ausnahmen bestätigen die Regel
19.03.2014 von Moritz Eichhorn
Berlin - Beim geplanten gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde sind nur wenige Ausnahmen vorgesehen, die SPD hat sich weitgehend durchgesetzt. Er komme „pünktlich zum 1. Januar 2015“, teilte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles in Berlin mit. Junge Leute unter 18 Jahren, Ehrenamtliche und Langzeitarbeitslose werden ‘verschont’, so Nahles. Demnach sind Langzeitarbeitslose für ein halbes Jahr vom Mindestlohn ausgenommen, wenn sie einen neuen Job annehmen. Für sie sollen Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse erhalten. Teile der Union hatten auf ein höheres Startalter für den Mindestlohn als 18 Jahre gepocht. Doch die SPD will nur ausnahmsweise Ausnahmen zulassen und den Lohn so umfassend wie möglich umsetzen. Der Gesetzentwurf soll Anfang April im Kabinett und dann von Bundestag und Bundesrat beraten werden.
Wowereit, der Vollzeit-Optimist
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