> > Mindestlohn-Ausnahmen bestätigen die Regel

Mindestlohn-Ausnahmen bestätigen die Regel

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) unterhält sich am 19.03.2014 zu Beginn der Sitzung des Bundeskabinetts im Bundeskanzleramt in Berlin mit Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (l) neben Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (M, beide SPD). Foto: Kay Nietfeld/dpaBerlin - Beim geplanten gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde sind nur wenige Ausnahmen vorgesehen, die SPD hat sich weitgehend durchgesetzt. Er komme „pünktlich zum 1. Januar 2015“, teilte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles in Berlin mit. Junge Leute unter 18 Jahren, Ehrenamtliche und Langzeitarbeitslose werden ‘verschont’, so Nahles. Demnach sind Langzeitarbeitslose für ein halbes Jahr vom Mindestlohn ausgenommen, wenn sie einen neuen Job annehmen. Für sie sollen Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse erhalten. Teile der Union hatten auf ein höheres Startalter für den Mindestlohn als 18 Jahre gepocht. Doch die SPD will nur ausnahmsweise Ausnahmen zulassen und den Lohn so umfassend wie möglich umsetzen. Der Gesetzentwurf soll Anfang April im Kabinett und dann von Bundestag und Bundesrat beraten werden.

Ernst Eichhorn (29) streitet ab, in BSE-Bettwäsche zu schlafen. Auch wenn man ihm das bei der WILD-Zeitung durchaus zutrauen würde. Seine liebsten Fan-Gesänge in der Politik-Redaktion sind „So sehen Teaser aus, schalalalala“ oder „Es gibt nur ein Rudi Steiner“. Sein traumatischstes Erlebnis? 1998 wurde ihm ein sensibles Sammelalbum mit Spendenquittungen geklaut. Der/die Täter(in) ist bis heute nicht gefasst. Hinweise bitte an: Fremdanzeige@steuerfahndung.de Weitere Artikel von Moritz Eichhorn
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